Der Schützenverein (auch Sportschützenverein oder Schützenbruderschaft) in seiner heutigen Form entstand im frühen 19. Jahrhundert im Gefolge der napoleonischen Kriege. Ihre Ursprünge haben sie in mittelalterlichen Städten, z. B. in der Karlsschützengilde in Aachen und den Nürnberger Schützengesellschaften. Älteste urkundliche Erwähnungen von Schützengilden stammen aus dem Jahr 1139 aus Gymnich und 1190 aus Düsseldorf. Viele der alten Schützengilden bestanden fort. In ihnen fand auch der Wandel vom Brauchtum zur Sportart statt, indem durch das Schießen auf die konzentrische Zielscheibe Zufallsschüsse minimiert und das exakte Messen eingeführt wurde. Die Mitglieder bestanden zunächst vielfach aus Kriegsveteranen, wie der bisherigen freiwilligen Heeresverbände, z. B. des Lützowschen Freikorps. Neben gesellschaftlichen und sozialen Aspekten kamen den Schützenvereinen lange Zeit auch politische Funktionen zu. Im Vormärz (1815–1848) wurden die Schützenvereine zu wesentlichen Trägern nationaldemokratischer Opposition gegenüber der einzelstaatlichen Fürstenherrschaft und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein.

Mit ihrer Konzeption einer auf die deutsche Nation verpflichteten, intern nach demokratischen Prinzipien organisierten Bürgermilizscheiterten sie jedoch am Erfolg der Bismarckschen Revolution von oben. Zugleich bekamen sie Konkurrenz durch die Kriegervereine, die sich schließlich im Kyffhäuserbund zusammenschlossen und für lange Zeit wesentlich erfolgreicher den „Militarismus der kleinen Leute“ (Thomas Rohkrämer) zu organisieren verstanden. Durch eine Anpassung dieses neuen Reichsnationalismus vermochten die Schützenvereine zu überleben, wenngleich ihre politische Funktion immer mehr in den Hintergrund trat.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie kamen in Deutschland grundlegend neue Formen radikaler Wehrverbände auf, von denen die SA der NSDAP die schließlich erfolgreichste war, und die die Jugendkultur der Weimarer Republik wesentlich mitprägten. Sie anzunehmen gelang den Schützenvereinen nur noch sehr bedingt. Die demokratischen Verflechtungen des überlieferten Vormärz-Nationalismus mancher Vereine standen in Widerspruch zu der autoritären, nach dem Führerprinziporganisierten Struktur der meisten Wehrverbände. Dennoch passten sich die Schützenvereine in organisatorischer, personeller und inhaltlicher Ebene ab 1933 an das herrschende System an, wobei der Nationalismus das gemeinsame Bindeglied war und die Basis für die Zustimmung zur NS-Gemeinschaft bildete. Dies äußerte sich auch im freiwilligen Ausschluss jüdischer Vereinsmitglieder bereits ab 1933 und in der vormilitärischen Schießausbildung der männlichen Bevölkerung. Die Vereine stellten zudem der Hitlerjugend und der SA ihre Expertise und Infrastruktur zur Verfügung, auch in den Kriegsjahren. Ländliche Gegenden mit ihrer noch stärker vorhandenen paternalistisch-konservativen politischen Kultur wurden zum Zufluchtsort der Schützenvereine.

Nach der Kapitulation der Wehrmacht verboten die Alliierten die Schützenvereine als uniformierte Waffenträger zunächst ganz. Erst mit der Gründung der Bundesrepublikwurden sie wieder zugelassen. In der DDR blieben sie untersagt. Der Schießsport wurde in den staatlichen Sportorganisationen DTSB und GST betrieben. Vereinzelt war es in diesem Rahmen auch möglich, Teile der alten Traditionen, wie z.B. Königsschießen und Schützenfeste, eingeschränkt durchzuführen. In den neuen Bundesländern erfolgten deshalb ab Anfang 1990 Wiedergründungen alter Vereine. Dazu bildeten sich auch zahlreiche neue Schützenvereine. Die lange Zeit der Unterbrechung führt allerdings bis heute zu einer schwächeren Ausprägung in der Organisations- und Mitgliederstruktur als in den meisten alten Bundesländern. Doch auch dort konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nicht immer nahtlos an alte Traditionen angeknüpft werden. Die Diskreditierung jedweder Form von Nationalismus war dafür nach 1945 zu stark. Hinzu kam mit dem politisch-gesellschaftlichen Umbruch der 1968er-Bewegung auch die Problematisierung des traditionellen militärischen Habitus der Schützenvereine.

In der Folge entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden und entwickelte sich zur sicheren Medaillenbank bei Olympischen Spielen. Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes nach dem Waffengesetz.

Im Dezember 2015 verkündete die Kultusministerkonferenz in Deutschland, dass das Schützenwesen als Kulturformen in das Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.[5] Am 11. März 2016 erfolgte die Auszeichnung im Sinne des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO.

Einzelne Schützenvereine sind in Deutschland in Kreisverbänden zusammengefasst. Die Kreisverbände sind zusammengefasst in insgesamt zwanzig Landesverbände, diese wiederum im Deutschen Schützenbund. In Bayern gibt es als Ebene zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband darüber hinaus noch die Gaue, in anderen Landesverbänden, wie z. B. dem von Hamburg und Umgebung, auch Regionalverbände.

Neben dem Deutschen Schützenbund gibt es auch konfessionelle Schützenvereinigungen, so z. B. den Bund der historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) mit seiner Jugendorganisation dem Bund der Sebastianus Schützenjugend (BdSJ), diese sehen sich insbesondere dem Leitsatz „Für Glaube-Sitte-Heimat“ verpflichtet. Die darin organisierten Vereine und Bruderschaften fühlen sich eng mit der katholischen Kirche verbunden und stellen ihre Rolle als Wahrer des traditionellen Schützenwesen neben dem Schießsport in den Vordergrund.

Eine Sonderform bilden in Bayern die sog. Königlich Privilegierten Schützengesellschaften.

Das Schützenwesen, das neben dem Gewehr- und Pistolenschießen auch das Vorderlader- und Armbrustschießen, den Bogensport, das Schießen mit der Schnellfeuerpistoleund den Sommerbiathlon umfasst, ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt. Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste werden von den Satzungen der jeweiligen Schützenvereine geregelt. Daneben gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes und der Waffenverordnung sowie als Nebenrecht die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Sprengstoffgesetzes, außerdem die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Neben den Schützenverbänden, in denen ein guter Teil der Vereinsarbeit auf die Pflege von Traditionen ausgerichtet ist, gibt es auch Schießsportverbände, in denen nur das sportliche Schießen als Solches gepflegt wird und in denen die Traditionspflege eher nachrangig gelebt wird, z.B. den VdRBw, den BDMP, die DSU oder den BDS.

Quelle: Wikipedia.org